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Schwerpunktthema: Sozialpolitik als Infrastruktur

 

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Die Grenzen auf! Migration und Existenzgeld

Hagen Kopp

Wenn es in Sachen „Grundeinkommen“ um „den großen Haken der Migration“1 geht, pendeln die Positionen häufig zwischen Ignoranz und Arroganz. In vielen Entwürfen taucht die Fragestellung nach den „Grenzen der neuen Freiheit“ allenfalls am Rande auf, doch die berechtigte Kritik an dieser Leerstelle driftet allzu gerne in überhebliche Polemik ab. Statt aber hehren Antirassismus gegen den sozial-politischen Ansatz des Existenzgeldes in Stellung zu bringen, plädiert der folgende Text für mehr produktiven Streit über den transnationalen Kontext wie auch über realpolitische Zwischenschritte, in denen die migrationspolitische Dimension ausdrücklich einbezogen wird. Entsprechende Kritiken und Anregungen aus Debattenbeiträgen der letzten Jahre werden nachgezeichnet, um schließlich perspektivische Anknüpfungspunkte u.a. im Ansatz der globalen sozialen Rechte sowie in der Initiative für eine „Sozialpolitik als Infrastruktur“ zu suchen.

Wer bekommt eigentlich ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) Alle – heißt es in Diskussionen oft ganz lapidar, um dann – wenn es um Realisierbarkeit geht, mehr oder weniger starke Ausgrenzungen zu erleben. Bei Sichtung von Papieren und Webseiten zum BGE scheint die Frage ebenfalls zunächst ganz einfach gelöst: für alle „Individuen“, für alle „Gesellschaftsmitglieder“... konkreter wird es meist nicht. Hier der Link auf die Staatsbürgerschaft – womit die Ausschlusskriterien klar gezogen wären. Dort der – meist abstrakte – Hinweis auf die Internationalität der Forderung.2 Die Frage der Migration taucht so gut wie gar nicht auf. Aus unterschiedlichen Diskussionen wissen wir jedoch, dass dies eine zentrale Streitfrage bildet, dass bisweilen sogar ausdrücklich behauptet wird, dass ein BGE klar definierte Grenzen brauche oder dass es nur nationalstaatlich umgesetzt werden könne. Und dass sich insofern und konsequenterweise die Forderungen von BGE und offenen Grenzen gegenseitig ausschließen. Da bestehende Sozialsicherungssysteme weitgehend nationalstaatlich organisiert sind, erscheint das zunächst auch logisch und allenfalls auf einen europäischen Rahmen erweiterbar. Also auf EU-Ebene, aber dann eben auch mit den diesbezüglich definierten Grenzen – ein euro-protektionistischer Raum also?

Unproduktive Polarisierung, unzureichende Definitionen

Als „nationale Milchmädchen-Rechnung“ oder als „euronationalistisches Destillat“ wird das BGE entsprechend polarisiert in Teilen der antirassistischen Bewegung rezipiert.3 Das BGE trage „zur Verschärfung der Restriktionen bei, weil neben Rassismus und Xenophobie noch ein handfestes rationales Argument des ökonomischen Ausschlusses“ hinzukommt. Dass „Grundeinkommen und Migration in einem eliminatorischen Verhältnis zueinander stehen“, lautet im hier zitierten Text dann gar die finale Provokation, die aus GrundeinkommensverfechterInnen schon fast automatisch RassistInnen macht. Zugutegehalten werden kann zwar, dass überhaupt das Thema angerührt wird, doch in dieser Form erscheint die Auseinandersetzung vor allem als identitätspolitische Abgrenzung, die Sackgassen festschreibt und jedenfalls nichts weiterbringt.

„Ein Existenzgeld, das die Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum sichert, steht allen Personen, die dauerhaft in der BRD leben, unabhängig von Nationalität und Aufenthaltsstatus, in gleicher Höhe zu, ohne Unterhaltspflicht, ohne Bedürftigkeitsprüfung, ohne Arbeitszwang.“4

In dieser Definition der Existenzgeld-Initiativen wird zwar mit Staatsbürgerschaft und der Frage der Papiere gebrochen, aber was meint dauerhaft? Nach fünf Jahren oder drei oder nur einem? Und damit blieben jedenfalls die kurzfristigen WanderarbeiterInnen ausgeschlossen.

Eine „staatlich organisierte Zahlung an alle Menschen im jeweiligen Hoheitsgebiet“, lautet eine ähnliche konzeptionelle Formulierung in einem Buch,5 die eine Ausgrenzung vermeiden will, sich aber auch um keine weitere Konkretion bemüht, was das in einer hochmobilen globalisierten Welt bedeuten soll.

Der Haken „Migration“

Allerdings findet sich im gleichen Sammelband ein Text der österreichischen Journalistin Corinna Milborn, die die komplexen Fragen zwischen Migration und Grundeinkommen grundsätzlicher aufreißt. Sie erinnert an die Existenz mehrerer Millionen Menschen ohne Papiere in Europa, die von einem Grundeinkommen, das nach klassischen Sozialstaatskriterien ausbezahlt würde, logischerweise ausgeschlossen würden. Sie prognostiziert in diesem Fall – insbesondere im Hinblick auf die Niedriglohnbranchen – eine verschärfte Spaltung der Gesellschaften zwischen „privilegierten Legalen und ausgebeuteten Illegalen“. Dem Modell, unabhängig vom Aufenthaltsstatus ein BGE in einem „Hoheitsgebiet“ auszuzahlen, steht sie ebenfalls skeptisch gegenüber. „Es braucht nicht viel Fantasie, sich auszumalen, was die Ankündigung eines Grundeinkommens von zum Beispiel 600 Euro für alle in Europa Ansässigen in einem Land wie Mali auslösen würde, in dem der Durchschnittslohn bei 60 Euro liegt.“ Und sie argumentiert weiter: „Mit einem neuen Pull-Faktor in Form des Versprechens eines Grundeinkommens – und dem folgenden verschärften Grenzschutz – würde das Massensterben vor den Toren der Festung Europa noch dramatischer.“ Auch wenn sich Logik und Dynamik von Migrationsbewegungen nicht auf einzelne Pull- und Push-Faktoren reduzieren lassen, ist Milborns Artikel einer der bislang noch immer zu seltenen Beiträge, der die – im wahrsten Sinne des Wortes – Begrenztheiten der Existenzgelddebatte angreift. In der Konsequenz fordert sie, ein Grundeinkommen von Beginn an global zu denken, und knüpft dabei an Vorschläge zur Grundsicherung von FIAN und anderen an.

Dieter Behr, ebenfalls aus Österreich und aktiv u.a. im Europäischen Bürgerforum, hat im März 2010 unter dem Titel „Crossing Borders“ einen Text zum Verhältnis von Grundeinkommen und Migration veröffentlicht.6 „Dass hegemoniale wohlstands-chauvinistische oder rassistische Positionen reproduziert oder gar verstärkt werden“, kritisiert er nicht nur im Hinblick auf ein BGE, das an Staatsbürgerschaft oder legale Papiere gebunden bleibe, sondern auch in „der Annahme, dass eine Umverteilung gesellschaftlicher Wertschöpfung nur im Rahmen des Nationalstaats (Österreich) oder maximal innerhalb eines regionalen Wirtschaftsverbands (EU) zu regulieren sei. Diese Sichtweise ignoriert grundlegende globale Machtasymmetrien und strukturell ungleiche Möglichkeiten der Kapitalakkumulation. Oft bleibt in den Debatten um das BGE unterbelichtet, dass die Aneignung von Mehrwert in den industrialisierten Ländern nach wie vor auf struktureller Überausbeutung von Arbeitskraft und natürlichen Ressourcen im globalen Süden beruht.“

Migrantische Arbeit und gesellschaftliche Wertschöpfung

Wie Milborn thematisiert auch Behr zunächst die Existenz der Sans Papiers und betont dabei die Bedeutung migrantischer Arbeit für die gesellschaftliche Wertschöpfung: „In der gesamten EU leben schätzungsweise zehn Millionen illegalisierte Menschen, d.h. Menschen, denen elementarste Rechte aberkannt werden. Die Verweigerung gesellschaftlicher Teilhabe und sozialer Sicherheit beginnt bei Gesundheitsversorgung, geht über Arbeits- und Gewerkschaftsrechte und reicht bis zur Kinderbetreuung, Schulausbildung, Mobilität etc. Gleichzeitig leisten Illegalisierte in der EU einen riesigen Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Wertschöpfung. Die offensichtlichsten Sektoren, die von migrantischer Arbeit geprägt sind, sind Hausarbeit, Pflege, Bau, Landwirtschaft, Sexarbeit, Hotellerie, Gastgewerbe oder Reinigungsgewerbe. In diesen Sektoren wird illegalisierte Arbeit oft geduldet und nicht behördlich verfolgt, da klar ist, dass die Produktion von billigen und weitgehend entrechteten Arbeitskräften abhängt. Oftmals erfolgt die Ausbeutung migrantischer Arbeitskraft aber auch in einer perfiden Mischung aus Illegalisierung und prekärem Aufenthaltsstatus. Für das Kapital erfüllt migrantische Arbeit so in vielen Fällen eine ähnliche Funktion wie klassische Reproduktionsarbeit in den Industrieländern: Sie ist zwar meist nicht gänzlich gratis verfügbar (ausgenommen sind Fälle von Lohnraub, die bei illegalisierter Arbeit aber nicht selten vorkommen und durchaus zum Kanon des Ausbeutungsverhältnisses gehören), verursacht jedoch für das Kapital weitaus geringere Kosten als Arbeitskraft aus der Mehrheitsbevölkerung. Wenn also die Bedeutung von Migration für die gesamtgesellschaftliche Wertschöpfung in den Ländern der EU in Rechnung gestellt wird, ist es schlichtweg absurd, anzunehmen, dass die Forderung nach einem BGE an die Zuerkennung von Papieren gekoppelt sein sollte.“

Internationale Arbeitsteilung und Extraktionsökonomien

Warum die Diskussion um ein BGE auf globaler Ebene geführt werden muss, leitet Dieter Behr zudem aus dem weltweiten Ausbeutungsgefälle ab: „Zusammen mit der billigen oder kostenlosen Verfügbarkeit von Reproduktionsarbeit und migrantischer Arbeit kann als eine dritte wichtige Voraussetzung für kapitalistische Akkumulation in den Zentren die Existenz von so genannten Extraktionsökonomien benannt werden. Historisch war es unabdingbar, dass nach der Entkolonisierung in den 1960er Jahren strukturelle Abhängigkeitsverhältnisse von vielen Ländern des globalen Südens neu organisiert wurden, sodass ungebrochen billige Rohstoffe, erzeugt von billiger Arbeitskraft im Süden, für die industrielle Verwertung zur Verfügung stehen. Seien es landwirtschaftliche Rohstoffe, Bodenschätze, Textilien, Computer-Hardware oder auch Dienstleistungen, die gesellschaftliche Wertschöpfung in westlichen Industrieländern kommt ohne eine entsprechende Hierarchisierung der internationalen Arbeitsteilung in globalen Produktionsketten und -netzwerken nicht aus. Dass damit oft krasse Ausbeutungsdynamiken und Armutsspiralen in Gang gesetzt werden, dürfte weithin bekannt sein.“

Entsprechend fordert Behr, „ein globales BGE in die Idee der solidarischen Nord-Süd-Transfers einzubetten, die auch Reparationszahlungen angesichts der jahrhundertelangen Ausbeutung bzw. – aktuell – angesichts der Auswirkungen des Klimawandels auf Länder des globalen Südens berücksichtigt.“

Transnationale Positionen

Bereits 2004 hatte Medico International in ihren Thesen zu einem globalen Projekt sozialer Gerechtigkeit formuliert: „Eine soziale Sicherung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im nationalstaatlichen Rahmen ist weder zu verteidigen noch gar auszubauen – es sei denn, man akzeptiere die strukturelle Ausgrenzung der Mehrheit der Weltbevölkerung. (...) Da nationalstaatliche Lösungen der sozialen Frage entweder nicht mehr zu realisieren oder an das asymmetrische Nord-Süd-Verhältnis gebunden sind, kann die Rückbindung der solidarischen Sicherung des gesellschaftlichen Lebens an die Bürgerschaft nur in der Form einer Weltbürgerschaft garantiert werden.“

Diese Herangehensweise griffen Thomas Seibert und Werner Rätz 2006 in einem Text auf,7 in dem sie das BGE als eine „erste Richtungsforderung“ thematisieren. Dazu formulieren sie allerdings ergänzend: „Wir müssen als Zweites sehen, dass der Anspruch auf ein gutes Leben für alle nie nationalstaatlich realisiert werden kann: Armut wird international produziert, entwickelt und ergibt sich aus der Tatsache, dass wir in einer kapitalistisch globalisierten Welt leben. Deshalb kann die Überwindung der Armut zureichend nicht vom Zentrum, sondern nur von der Peripherie her beantwortet werden.“ Daraus ergibt sich für die beiden Autoren die Notwendigkeit eines Schuldenerlasses als notwendiger Schritt in Richtung einer „Umkehr der Ressourcen- und Stoffströme von Nord nach Süd.“ Und weiter: „Wenn wir Süden und Norden heute nicht mehr eindeutig benutzen können, können auch Richtungsforderungen die Welt nicht einfach in zwei Teile aufteilen. Jeweils auch innergesellschaftlich muss das Armutsproblem von den Rändern her gedacht werden. Dabei geht es auch darum, dass die Menschen die Grenzen zwischen dem Süden und dem Norden unablässig real überschreiten. Die Existenz und zugleich Autonomie der Migration kann trotz aller Abschottung nicht unterbunden werden und bleibt die erfolgreichste soziale Bewegung (...) Deshalb muss (...), wer ein gutes Leben für alle will, unbedingt dafür eintreten, dass alle Leute dort, wo sie sind, auch gleiche Rechte haben. Das Recht auf Rechte ist die dritte Richtungsforderung und zugleich die Voraussetzung aller weiteren Kämpfe.“ Seibert/Rätz verschränken also die Forderung nach einem BGE unabdingbar mit Fragen des Ausbeutungsgefälles und der diese durchkreuzenden Migration. Damit schlagen sie – offensiver denn je zuvor – die inhaltliche Brücke von der Grundeinkommens- zu Positionen der antirassistischen Bewegung, die sich – zumindest in Teilen – folgendermaßen definiert.

Migration als Aneignungsbewegung

Flucht und Migration sind einerseits Reaktionen auf die massive Ausplünderung und die fortgesetzten Verwüstungen im globalen Süden. Sie drücken aber gleichzeitig den Anspruch auf ein besseres Leben und Einkommen aus, der sich in der Konfrontation mit dem globalen Apartheidregime zu einem Kampf um gleiche soziale Rechte verdichtet. Der Kapitalismus im 21. Jahrhundert ist ohne das globale Ausbeutungsgefälle nicht zu denken, das mittels Ungleichheit, Hierarchisierung, Zonierung entlang innerer und mehr noch entlang äußerer Grenzen konstruiert wird. Die Kombination rassistischer Ausgrenzung und systematischer Entrechtung mit prekärsten Ausbeutungsbedingungen muss als neue globale Apartheid bezeichnet werden, gegen die sich die weltweit zunehmenden Bewegungen und (Alltags-)Kämpfe von Flüchtlingen und MigrantInnen richten. Indem die MigrantInnen gegen dieses Ausbeutungsgefälle wandern, wird ihre Bewegung zu einer vor allem sozialen, zumeist stillen und politisch nicht artikulierten (Wieder-)Aneignungsbewegung. MigrantInnen unterlaufen die Grenzregimes, schlagen sich notfalls als Illegalisierte durch und sorgen über ihre immens gewachsenen Remisen, also die Rücküberweisungen in ihre Herkunftsorte, für eine Umverteilung des Reichtums von Nord nach Süd. So verstanden steht migrantische Bewegung für eine Globalisierung von unten, und in entsprechender Orientierung fand im Rahmen der Anti-G-8-Proteste 2007 eine migrationspolitische Demonstration mit über 10.000 Beteiligten statt.

Globale soziale Rechte

Im Vorfeld der Anti-G-8-Proteste, im Februar 2007 hatten VertreterInnen von Medico International und Attac, von der IG Metall (FB Gesellschaftspolitik) sowie aus dem Netzwerk „kein mensch ist illegal“ ein Tagesseminar in Frankfurt/Main vorbereitet. Die Einladung thematisierte und kombinierte erstmals Fragen zum universellen Mindesteinkommen, zu transnationalen Gewerkschaftskooperationen und dem Recht auf Migration unter der Überschrift der „Globalen Sozialen Rechte“ (GSR). Dem gelungenen und aus verschiedenen Spektren gut besuchten Frankfurter Seminar folgten im Rahmen der Aktionswoche gegen den G8 (in Rostock im Juni 2007) Veranstaltungen und Arbeitsgruppen, in deren Verlauf über die Beteiligung von Greenpeace-VertreterInnen die Frage ökologischer Gerechtigkeit in die Debatte aufgenommen wurde. Die Initiative zielte in erster Linie auf einen spektrenübergreifenden Verständigungsprozess, um sowohl Gemeinsamkeiten wie Widersprüche in der „Bewegung der Bewegungen“ vertiefend diskutierbar zu machen. Im Oktober 2007 wurde eine gemeinsame Plattform veröffentlicht,8 in deren Einleitung die Überwindung der Zersplitterung und der vorwiegend partikular ausgerichteten Interessen gefordert wurde. „Dabei zieht sich durch voneinander scheinbar unabhängige, jedenfalls getrennt ausgetragene Auseinandersetzungen ein roter Faden, der sie untergründig miteinander verbindet und vielleicht das Potenzial eines gemeinsamen Projektes birgt: Geht es doch in ganz verschiedenen Initiativen nicht nur auf den ersten Blick darum, der Globalisierung des Kapitals, der Märkte und der Waren mit einer Globalisierung der Sozialen Rechte zu begegnen.“ In den folgenden vier Schwerpunkten der Plattform werden zentrale Fragestellungen aus unterschiedlichen bewegungspolitischen Perspektiven aufgerissen, beginnend mit einigen Leitsätzen zum universellen Mindesteinkommen:

„So diskutieren entwicklungspolitische NGOs die Forderung nach einem universellen Mindesteinkommen, mit dem sich jeder Mensch am Ort seines Lebens täglich drei Mahlzeiten kaufen kann. Sie schlagen damit eine heute schon mögliche Lösung für den augenfälligsten Skandal des Globalisierungsprozesses vor, den Skandal, dass in einer Welt, die Nahrungsmittel nachweislich im Überfluss produziert, fast eine Milliarde Menschen vom Hungertod bedroht sind. Indem diese NGOs ein solches universelles Mindesteinkommen in der Form einer jedem Menschen zustehenden Zahlung einfordern, artikulieren sie einen Globalen Sozialen Rechtsanspruch auf eine – nur im Rahmen eines Ressourcentransfers vom Norden in den Süden einzulösende – weltgesellschaftliche Garantie des individuellen Überlebens aller. Derselbe Anspruch wird auch mit anderen Forderungen wie der nach einem rechtlich garantierten weltweit gleichen und freien Zugang aller zu Gesundheit erhoben. In der Konfrontation mit einem besonderen Problem entwerfen sie derart das Bild einer möglichen Welt, die im Verhältnis zur heute bestehenden nicht nur für die unmittelbar Betroffenen eine ganz andere Welt wäre.“ Nach einer Passage zu gewerkschaftlichen Herausforderungen und vor der Thematisierung der ökologischen Brisanz findet sich ein Abschnitt zur Migration:

„Globale Soziale Rechte setzt aber auch der Anspruch der MigrantInnen auf weltweite Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit auf die Tagesordnung. Das stellt nicht nur Grenzen und soziale Hierarchien, sondern sämtliche nationalstaatlich-protektionistischen und noch die auf den europäischen Raum erweiterten Politikkonzeptionen in Frage. Die Widersprüche unter den Lohnabhängigen spitzen sich im Verhältnis zum Rechtsanspruch der MigrantInnen noch einmal zu. Das ist kein Zufall, weil sich die Ambivalenzen des Globalisierungsprozesses in der Figur der MigrantIn und den Strategien der selektiven Ein- und Ausgrenzung verdichtet, der sie unterworfen werden soll.“

Diskursinitiative ohne konkrete Praxis

So vielversprechend das GSR-Projekt als übergreifende Diskursinitiative gestartet ist, so klar war allen Beteiligten, dass dieser Ansatz nur Dynamik und weitere gesellschaftliche Relevanz gewinnen kann, wenn es gelingt, sie mit praktischen Projekten und Kampagnen zu verbinden. Der Vorschlag und Versuch, eine längerfristig angelegte „militante Untersuchung“ unter dem Titel „Was macht uns krank?“ in Angriff zu nehmen, scheiterte allerdings nicht zuletzt an mangelnden Kapazitäten. Das Befragungsprojekt wurde eingestellt, bevor es richtig begonnen hatte. Auch über eine Veranstaltungsreihe in verschiedenen Städten konnten keine neuen MitstreiterInnen gewonnen werden. Warum misslang es, diese Idee zu vermitteln, die doch auf eine zentrale gesellschaftliche Auseinandersetzung zielte? Gerade im Bereich der Gesundheit schien es zunächst möglich, aus ganz unterschiedlichen Feldern und Betroffenheiten eine gemeinsame Praxis im Kampf um globale soziale Rechte zu entwickeln. Vom Ausschluss für eine Gesundheitsversorgung im globalen Süden bis zur Ausgrenzung der Menschen ohne Papiere im Norden, von krankmachenden Arbeitsbedingungen bis zu gesundheitsruinierenden Umweltzerstörungen: Es lagen viele Zugänge und Querverbindungen in diesem Ansatz, der in naher Zukunft einen zweiten, neuen Anlauf braucht!

Denn bei aller unverzichtbaren analytischen Bezugnahme auf einen globalen und migrationspolitischen Kontext, wie er in diesem Text bezüglich des Existenzgeldes eingefordert wird – ohne praktische Vorschläge und Umsetzungsoptionen bliebe dieser Anspruch weitgehend blasse Theorie. Insofern soll abschließend ein offenbar zunehmend diskutierter Vorschlag im Grundeinkommensdiskurs, nämlich das Konzept der Sozialpolitik als Infrastruktur,9 kritisch solidarisch kommentiert werden.

Sozialpolitik als Infrastruktur

Der Entwurf für eine „Sozialpolitik als Bereitstellen von gesellschaftlicher Infrastruktur“ ist ein Vorschlag, „Sozialpolitik von ganz anderen Grundvoraussetzungen her zu denken“. Es geht den AutorInnen vom Linksnetz, wie sie formulieren, um einen „radikalen Reformismus“, um „Vorschläge, die im Prinzip durchaus im Rahmen der bestehenden kapitalistischen Verhältnisse realisierbar wären. Sie zielen aber zugleich darüber hinaus auf neue Formen der Vergesellschaftung.“

Skizziert wird der Entwurf folgendermaßen: „Statt einer selektiven und gruppenspezifischen Sozialpolitik wäre die Entwicklung einer gesellschaftlichen Infrastruktur voranzutreiben, die ein vernünftiges gesellschaftliches Leben für alle möglich macht. Wir verstehen unter sozialer Infrastruktur die in der Regel kostenlose oder gegen geringes Entgelt dargebotene Bereitstellung öffentlicher, für alle gleichermaßen zugänglicher Güter und Dienstleistungen, die die Grundvoraussetzung dafür sind. Dies betrifft vor allem die Bereiche der Gesundheitsvorsorge, des Verkehrs, des Wohnens, der Bildung und der Kultur. Es geht also um die Mobilisierung und Bereitstellung institutioneller und materieller Ressourcen, die für die anerkannten sozialen Aktivitäten nötig sind und die von den Einzelnen nicht selbst hergestellt werden können oder sollen.“ Den Zusammenhang zum BGE stellen die VerfassererInnen schließlich folgendermaßen dar: „Die Einführung eines allgemeinen und bedingungslosen Grundeinkommens steht, wie schon erwähnt, nicht im Zentrum unserer Überlegungen. Es ist notwendig, um allen Menschen entsprechend den bestehenden gesellschaftlichen Möglichkeiten ein würdiges Leben zu ermöglichen. Gleichwohl gebührt der sozialen Infrastruktur der Vorrang, weil sie eine andere Form der Vergesellschaftung darstellt und der sich immer weiter ausdehnenden Privatisierung und damit der Warenförmigkeit der sozialen Beziehungen entgegenwirkt. Das Grundeinkommen muss daher als Ergänzung zum Ausbau der sozialen Infrastruktur gesehen werden und dient dazu, die Befriedigung der Bedürfnisse zu ermöglichen, die nach wie vor warenförmig abgedeckt werden. Es ermöglicht vor allem die unverzichtbare individuelle Wahlfreiheit beim Konsum. Je besser ausgebaut die soziale Infrastruktur ist, desto geringer kann das garantierte Grundeinkommen allerdings sein.“

Nicht monetär – nicht kontrollierbar ...

Was in dem ausführlichen Text nicht ausdrücklich erwähnt wird ‒ dass die Auszahlung einer Geldsumme an individuelles Erscheinen, an ein Konto oder zumindest eine entsprechende Erreich- und damit Kontrollierbarkeit geknüpft ist. Anders mit der sozialen Infrastruktur: Sie steht gänzlich unkontrolliert einfach allen zur Verfügung. Ob mit oder ohne Aufenthaltspapiere, ob asylsuchender Flüchtling oder kurzfristiger Wanderarbeiter – niemand wird von der Nutzung ausgeschlossen. Eigentlich umso überraschender, dass die AutorInnen vom Linksnetz über die Frage der Migration im Kontext ihres Entwurfes keine Zeile verlieren. Wo sie über die „Prekarisierung eines wachsenden Teils der Beschäftigten“ und „systematische Produktion von Ungleichheit“ schreiben, taucht der Hinweis auf die Überausbeutung der MigrantInnen nicht auf. Und selbst in dem Satz, dass „eben eine Situation geschaffen werde, in der die Löhne am unteren Ende der Einkommensskala so gering sind, dass sich die ‚Besserverdienenden‘ ihre DienerInnen leisten können“, sind Status und Hautfarbe der Betroffenen keine Erwähnung wert.

Mobilität und Staatsbürgerschaft werden zwar in einer Passage thematisiert, allerdings einmal mehr, ohne die Subjekte zu benennen. Und die Passage scheint dann auch mehr den EU-Realitäten gewidmet: „Eine Sozialpolitik als Infrastruktur-Politik ist nicht zuletzt nötig wegen der gestiegenen und weiter steigenden internationalen Mobilität und als Form, in der eine EU-Sozialpolitik denkbar wäre. Daher kann auch das Grundeinkommen als Teil einer solchen europäischen Infrastrukturpolitik nicht an die Staatsbürgerschaft gebunden werden. (Jede Person, die zuzieht, hat für die soziale Sicherung denselben Stellenwert wie ein Kind, das in den Verband hineingeboren wird – und ist bekanntlich wirtschaftlich viel günstiger, weil die Ausbildungskosten geringer und die Steuer-Beiträge höher sind.) Die Einführung von Sozialpolitik als Infrastruktur-Politik (und als Teil davon das Grundeinkommen) ist wohl nur (zunächst) EU-weit vorstellbar. Eine völlige (nicht nur EU-interne) Lösung von der Staatsbürgerschaft würde Druck erzeugen, wichtige Nachbarstaaten zur Teilnahme an dieser Form von Sozialpolitik zu veranlassen.“ Immerhin, der realpolitische Blick wagt sich hier über die EU-Grenzen hinaus, doch bleibt völlig unverständlich – und das kann zunächst nur in der obengenannten Linie der Ignoranz interpretiert werden –, dass die Frage der Migration konstant ausgeblendet bleibt. Denn auch im Extra-Kapitel zur Gesundheitspolitik findet sich nicht der geringste Hinweis auf die Gruppe, die von einer kostenlosen, allen verfügbaren Gesundheitsversorgung den direktesten und unmittelbarsten Nutzen hätten: MigrantInnen ohne Papiere und/oder ohne hiesigen Krankenversicherungsschutz.

Aus der Kampagnenschublade: Anonymer Krankenschein

Globale Soziale Rechte aneignen: Vom anonymen Krankenschein für Papierlose zur gleichberechtigten Gesundheitsversorgung für alle. So lautete der schon ausformulierte Titel einer Kampagne, die im Rahmen der Initiative für Globale Soziale Rechte andiskutiert, aber aus verschiedensten, zum Teil obengenannten Gründen nicht angepackt wurde.10 Im insofern unveröffentlichten Aufruf wurde als Entwurf formuliert:

„Privatisierung, Kopfpauschale und Mehrklassenmedizin: Ungleichheit oder gar Ausschluss prägen zunehmend auch die hiesigen Realitäten im Gesundheitswesen. Bleibt der Zugang an die Kräfte des Marktes gekoppelt, entpuppen sich Rechte als das, was sie heute leider in zunehmendem Maße sind: Rechte, die zwar für alle gelten sollen, die sich aber nur die Betuchten und Privilegierten leisten können. Das gilt insbesondere für die Armutszonen des globalen Südens, wo eine Mehrheit der Bevölkerung von gesundheitlicher Versorgung weitgehend ausgeschlossen ist. Es ist höchste Zeit, Gesundheitsfürsorge als Teil einer ‚sozialen Infrastruktur‘ zu konstituieren. Das gleiche Recht auf Zugang zu gesundheitlicher Versorgung ist nur als öffentliches Gut denkbar. Dafür streiten Gesundheitsinitiativen in aller Welt.

Die Kampagne für einen anonymisierten Krankenschein greift diesen Ansatz am eklatantesten Unrecht der hiesigen Verhältnisse auf. Denn Menschen ohne Papiere oder mit ungesichertem Aufenthaltsstatus können allenfalls eine eingeschränkte medizinische Akutversorgung in Anspruch nehmen. Oder sie bleiben wegen der Meldepflichten und damit einhergehender Abschiebedrohung gänzlich von einer Versorgung ausgeschlossen. Eine Realisierung des anonymen Krankenscheins würde hingegen die Integration der Illegalisierten in das hiesige Gesundheitssystem ermöglichen und damit auch einen Schritt in Richtung Anerkennung der Existenz und Rechte der irregulären MigrantInnen bedeuten.

Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus wird der Zugang zu sozialen Rechten durch § 87 AufenthG faktisch unmöglich gemacht. Die Abschaffung dieses Denunziationsparagraphen, der öffentliche Stellen verpflichtet, die Ausländerbehörde über den unerlaubten Aufenthalt zu informieren, ist daher eine zentrale Forderung, um Menschen unabhängig vom Aufenthaltsstatus die Wahrnehmung ihrer Rechte zu ermöglichen.

BürgerInnen aus den neuen EU Ländern halten sich nicht mehr illegal in Deutschland auf, sie sind jedoch oft weder in ihrem Heimatland noch hier krankenversichert. Ein Grund dafür ist die Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Neben der Reisefreiheit muss jedoch der Zugang zu sozialen Rechten für alle Menschen in Europa gesichert werden.

Eine Gesundheitsversorgung für alle darf nicht nach Status oder Nationalität unterscheiden. Das Ziel ist ein Krankenschein für alle. Die Einführung eines anonymen Krankenscheins würde eine konkrete Verbesserung für Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus hier und heute bedeuten. Sie kann jedoch nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer globalen Anerkennung des Rechts auf gleichen Zugang zu gesundheitlicher Versorgung sein. Insofern greift die Kampagne für den anonymen Krankenschein zunächst die Ungleichheiten und Privilegien in einem elementaren sozialen Bereich an. Sie zielt aber darüber hinaus exemplarisch und ganz im Sinne gleicher globaler sozialer Rechte auf die gesellschaftliche Neuorganisation in einem konkreten Handlungsfeld.“

Partikularinteressen und neuer Anlauf?

Eine allenfalls oberflächliche Bezugnahme oder gar gegenseitige Ignoranz sind keine spezifischen Verhältnisse, die besonders die Gruppen auszeichnen würden, die sich für ein Recht auf ein Grundeinkommen einerseits und für ein Recht auf Migration andererseits stark machen. Es ist weniger die Ausnahme als die Regel, dass jeweilige Netzwerke derart auf ihre partikularen Interessen fokussiert sind, dass dauerhaftere Brückenschläge kaum oder jedenfalls zu selten gesucht werden. Entsprechend sieht es – aus dem Blickwinkel migrationspolitischer Aktivitäten – im Verhältnis zu den Gewerkschaften oder zur Ökologiebewegung aus. Die Querverbindungen liegen in vielfältigster Weise auf der Hand, doch es bleibt häufig bei punktuellen Berührungen mit durchaus gutgemeinten Zusammenarbeitsbekundungen auf einzelnen Konferenzen oder Podiumsdebatten.

Die oben erwähnte Initiative für globale soziale Rechte war der letzte, breiter aufgestellte Versuch, unterschiedlichen Blickwinkeln und Forderungen mehr und kontinuierlicheren gemeinsamen Diskursraum zu eröffnen. Das gelang für begrenzte Zeit, doch ohne den notwendigen Verbreiterungs- oder gar praktischen Verdichtungsprozess zu erfahren. Beides erscheint aber notwendig, wenn eine bewegungs- und themenübergreifende Initiative Dynamik gewinnen will.

Der anonyme Krankenschein wäre nur ein Beispiel, in dem ein Zusammenwirken von antirassistischen Gruppen, die in der medizinischen Versorgung engagiert sind, und Initiativen, die für Sozialpolitik als Infrastruktur streiten, offensichtlich zusammenpassen. Hier würden sich Debatten über das Recht auf ein Grundeinkommen und das Recht auf Migration produktiv treffen. Und vielleicht bedarf es zunächst mehr solch konkreter „Schnittmengenprojekte“, mit denen in naher Zukunft auch ein neuer Anlauf im Sinne der Initiative für globale soziale Rechte angepackt werden könnte?

Erschienen in: Anne Allex/Harald Rein (Hg): „Den Maschinen die Arbeit ... uns das Vergnügen!“ Beiträge zum Existenzgeld 2011, AG SPAK Verlag

Anmerkungen

  1. Titel eines Textes von Corinna Milborn im Buch „Grundeinkommen – Soziale Sicherheit ohne Arbeit“, hrsg. von Exner, Rätz, Zenker (2007)Zurück zur Textstelle
  2. Eine sehr konkrete Ausnahme bildet das Pilot-Projekt für ein BGE in Otjivero, Namibia.Zurück zur Textstelle
  3. „Nationale Milchmädchen-Rechnungen ‒ Ein Debattenbeitrag zum bedingungslosen Grundeinkommen und Migration“ ‒ von Casper Schmidt im Magazin Hinterland vom Dezember 2006Zurück zur Textstelle
  4. Definition der Existenzgeldinitiativen, siehe http://www.bag-shi.de/BAGSHI_Archiv/sozialpolitik/arbeitslosengeld2/regelsatz-und-existenzgeld; in einer aktuelleren Selbstbeschreibung wird formuliert: „Darüber hinaus gilt Existenzgeld als globales soziales Recht unabhängig von Staatsbürgerschaft und berücksichtigt MigrantInnen und Flüchtlinge. Wir betrachten das Existenzgeld als Menschenrecht im Rahmen der weltweit geführten Kämpfe und Debatten um Recht auf Nahrung (FIAN) und Recht auf Wohnen (Habitat-Netzwerk).“ Nähere Ausführungen folgen aber nicht. Zurück zur Textstelle
  5. „Grundeinkommen ‒ Soziale Sicherheit ohne Arbeit“, siehe Anmerkung 1Zurück zur Textstelle
  6. Artikel von Dieter A. Behr in der Zeitschrift Kulturrisse im März 2010Zurück zur Textstelle
  7. Thomas Seibert und Werner Rätz in 15 Thesen im Oktober 2005Zurück zur Textstelle
  8. Der Text der Plattform befindet sich auf der nicht mehr aktualisierten Webseite: www.globale-soziale-rechte.de.Zurück zur Textstelle
  9. Siehe Linksnetz unter Bezug auf die neue Fassung im Februar 2010: http://www.links-netz.de/rubriken/R_infrastruktur.html.Zurück zur Textstelle
  10. Auch unter den bundesweit aktiven medizinischen Flüchtlingshilfen gab es unterschiedliche Positionen, ob und inwieweit eine solche Kampagne gemeinsam getragen werden kann.Zurück zur Textstelle
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